Bei der Verwaltung von Gewerbeimmobilien werden an den Verwalter wesentlich höhere Anforderungen gestellt, als bei der Verwaltung von Wohnimmobilien, da die Gewerbemieter oftmals dem Zwang zum Repräsentieren unterliegen und mitunter besondere technische Anforderungen an die Mietsache haben.
Der Verwalter ist hierbei oftmals verantwortlich für eine:
- attraktive und repräsentative Gestaltung der Außenanlagen und der Treppenhäuser
- die Beschaffung von Werbeschildern und die Anbringungen von Firmenwegweisern innerhalb des Gebäudes
- die Koordinierung von Handwerkerleistungen mit dem Betriebsablauf des Mieters
- den Mieterservice für Reinigungsdienste und die Objektbewachung
- die Koordinierung und Durchführung von Werbeaktionen der Mietergemeinschaft
- die Organisation von Umbauarbeiten innerhalb der Mietflächen auf Wunsch des Mieters.
Die Verwaltungskosten für den Eigentümer von Gewerbeeinheiten richten sich nach dem individuell zu vereinbarenden Leistungsumfang. Die Kosten werden, falls es im Mietvertrag vereinbart ist, auf den Mieter umgelegt.
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