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Verwaltung von Gewerbeimmobilien

Verwaltung von Gewerbeimmobilien:

Bei der Verwaltung von Gewerbeimmobilien werden an den Verwalter wesentlich höhere Anfor- derungen gestellt als bei der Verwaltung von Wohnimmobilien, da die Gewerbemieter oftmals dem Zwang zum Repräsentieren unterliegen.
Der Verwalter ist hierbei oftmals verantwortlich für eine:
  • attraktive und repräsentative Gestaltung der Außenanlagen und der Treppenhäuser
  • die Beschaffung von Werbeschildern u. die Anbringungen von Firmenwegweisern innerhalb des Gebäudes
  • die Koordinierung von Handwerkerleistungen mit dem Betriebsablauf des Mieters
  • den Mietservice für Reinigungsdienste und die Objektbewachung
  • die Koordinierung und Durchführung von Werbeaktionen der Mietergemeinschaft
  • die Organisation von Umbauarbeiten innerhalb der Mietflächen auf Wunsch des Mieters.

    Die Verwaltungskosten für den Eigentümer von Gewerbeeinheiten richten sich nach den individuell zu vereinbarenden Leistungen. Die Kosten wer- den, falls es im Mietvertrag vereinbart ist, auf den Mieter umgelegt.


 
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Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V. BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

 
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